Kostenlose Kreditkarte verhindert vergessne Rechnungen

Eine nicht bezahlte Rechnung kann einen teuer zu stehen kommen, abgesehen von dem Ärger den man hat. Das zahlen auf Rechnung ist zwar eine angenehme Lösung, wenn man an die Fälligkeit denkt. Die Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages mit einer Kreditkarte ist noch komfortabler und man muss sich keine Zahltermine merken.

Jeder hat schon einmal eine Rechnung in der Hand gehabt. Auf der Rechnung wird meistens unten angegeben, wann die Rechnung fällig ist. Dieses Datum nennt man Fälligkeitsdatum, der Tag an dem die Rechnung vollständig zu bezahlen ist. Generell gibt es keine Vorschriften, wann eine Rechnung fällig wird. Dies liegt im freien Ermessen eines jeden Unternehmers. Wichtig ist aber, dass die Fälligkeit angegeben wird, damit nach Ablauf des Fälligkeitsdatums im Falle der Nichtzahlung das Mahnverfahren eingeleitet werden kann. Gibt man kein Datum auf der Rechnung an, so wird die Rechnung nie fällig. Fälligkeiten können auch in Worten ausgedrückt werden. Zum Beispiel ist mit Übersendung die Rechnung sofort fällig oder die Rechnung ist laut Vertrag fällig.

Fälligkeiten von Rechnungen werden oftmals gerne überlesen oder schlichtweg einfach vergessen. Seien wir ehrlich, wer im das noch nicht passiert, dass er vergessen hat eine Rechnung zu zahlen? In den meisten Fällen kommt dann eine Mahnung ins Haus. Eine vergessene Rechnung kann auch dazu führen, dass man bei der nächsten Bestellung oder Auftragsvergabe keine Ware oder Dienstleistung erhält, da man als unzuverlässiger Zahler eingestuft wird. Bietet ein Händler die Zahlung mit einer kostenlosen Kreditkarte an, sollte man dieses Verfahren wählen, hier besteht nicht die Gefahr, dass man eine Zahlung vergisst. Sobald eine Zahlung nach der Fälligkeit nicht eingeht, kann der Gläubiger eine schriftliche Mahnung versenden und den Schuldner nochmals höflich zur Zahlung des offenen Betrages auffordern. In diesem Schreiben wird dann auch nochmals das Fälligkeitsdatum mitgeteilt. Entweder folgt nach der Aufforderung die Zahlung oder aber es folgt ein weiteres Anschreiben, mit dem man nun schon droht das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Die Fälligkeit ist dann bereits länger verstrichen und Mahnkosten können anfallen. Sollte es vor Gericht gehen, werden noch zusätzlich Gerichts- und ggf. Anwaltskosten anfallen, die dann auch vom Schuldner zu tragen sind.